Über 100 Jahre staatlich anerkannter Religionsunterricht
der Freien Religionsgemeinschaft Alzey, K.d.ö.R.
an den öffentlich-rechtlichen
Schulen in Rheinland-Pfalz (1910 – 2010)

(download: Seite als pdf-Flyer)

Erster Freier Religionsunterricht in Rheinhessen schon seit 1876

Bereits im Jahr der Gemeindegründung (1876) haben die Gemeindeleiter neben dem damaligen ersten Pfarrer (Balthasar Matty *15.06.1804 †07.01.1883) auch einen Religionslehrer (Gustav Penner *19.01.1855 †12.12.1930) angestellt, um die religiöse Bildung ihrer Kinder und der Gemeindejugend in Form eines geregelten Religionsunterrichts zu gewährleisten. Nur wenige Jahre später erschien 1882 im Alzeyer Commissions-Verlag von Fr. Ackermann das Lehrbuch: Materialien zum Religionsunterricht und zur Selbstbelehrung für Schule und Haus in den freien protestantischen Gemeinden. Verfasser dieser für die damalige Zeit überaus fortschrittlichen geistigen Grundlage des freien Religionsunterrichts war Christian Elßner (*), der zweite Pfarrer der Gemeinde, der bis 1892 in ihren Diensten stand. Spätestens unter dem späteren Pfarrer Rudolf Walbaum (*4.12.1869 †10.04.1948), kam es zur offiziellen Anerkennung des Freien Religionsunterrichts. (Siehe Bild)
Lehrer Penner wurde am 16.01.1926 nach seinem 50-jährigen Dienstjubiläum unter Bewilligung einer jährlichen Pension in den verdienten Ruhestand versetzt.

Die Großherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums zu Alzey
an den Prediger der Religionsgemeinschaft freier Protestanten Herrn Rudolf Walbaum in Alzey.
Auf Ihr Gesuch vom 5. Sept. d. J. beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, daß wir Ihnen auf Widerruf gestatten können, an unserer Anstalt freiprotestantischen
Religionsunterricht zu erteilen. Eine Entlohnung kann erst dann gewährt werden, wenn sich ein dauerndes Bedürfnis nach diesem Unterricht ergeben hat. Wir bitten Sie, uns alsbald Ihre Entschließung in dieser Sache mündlich oder schriftlich mitteilen zu wollen.

Dr. Zulauf


Heute wird Freier Religionsunterricht erteilt auf Grundlage:

  •     des Lehrplans für die Primarstufe und Sekundarstufe I (Ministerium für Bildung, Wissenschaft u. Weiterbildung, 5.12.1994 (Az.: 1541 A – Tgb.Nr. 628/94)
  •     des Lehrplans für die Sekundarstufe II (Ministerium für Bildung, Wissenschaft u. Weiterbildung, 2.1.1995 (Az.: 1543 C – 51 324/34 (64)
  •     der von der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz mit Schreiben vom 11.10.1990 erteilten Lehrerlaubnis für die Primar- und Sekundarstufe I
  •     der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft u. Weiterbildung am 23.10.1996 (Az.: 1543 C – 51 314/30) erteilten Lehrerlaubnis für die Sekundarstufe II.

 

Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Religionslehrkräfte seit 1995

Seit der Gründung des Ausbildungsseminares für ehrenamtliche Reliigoinslehrkräfte im Jahre 1995 kann die Freie Religionsgemeinschaft Alzey mit staatlicher Anerkennung ehrenamtliche bzw. nebenamtliche Religionslehrer für den Unterricht an den öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz selbst ausbilden. Die in der Freien Religionsgemeinschaft Alzey ausgebildeten Gemeindeassistenten sind lt. Schreiben vom 30. November 1995 (Az.: 1546 A – 51 314/30) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung befugt, den freien Religionsunterricht in der Grundstufe (Primarstufe) an den öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz zu erteilen.
Die in der Freien Religionsgemeinschaft Alzey ausgebildeten Gemeindereferenten sind befugt an den öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz den freien Religionsunterricht in der Sekundarstufe I zu erteilen. Vgl. Schreiben vom 3. Dezember 1999 (Az.: 1546 A – 51 314/30) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung.